AGB für den Verkauf und die Wartung neuer und gebrauchter Biogas-Entfeuchtungsanlagen und Anlagenteile
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma M-M-T SUPERGAS (im folgenden M-M-T genannt) sind Bestandteil sämtlicher mit uns geschlossenen Vereinbarungen und gelten ausschließlich, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen sind. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch dann gelten, wenn M-M-T in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.2 Entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen typischen Geschäfte dieser Art mit dem Kunden.
2. Angebot, Auftragsbestätigung und Lieferung
2.1. Der Leistungsumfang (Vertragsgegenstand, Zubehör, Benutzerhandbuch, Lieferung, Herstellung der Betriebsbereitschaft, Kundeneinweisung etc.) ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
2.2 Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. M-M-T ist zu Teillieferungen berechtigt. Lieferzeiten und Termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, es ist ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart. Sie sind eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
2.3 Werden Aufträge telefonisch erteilt, trägt der Besteller die Verantwortung für Übermittlungsfehler in Bezug auf die Richtigkeit der Artikelnummer, der Mengenangabe, usw.. Die Lieferzeit beginnt am Tage der Klarstellung sämtlicher Einzelheiten und Einigung über alle Bedingungen des Auftrages. Im Fall der Vereinbarung von Abschlagszahlungen beginnen Liefer- und Produktionsfristen mit dem Eingang der vereinbarten Zahlungen.
2.4 Lieferfristen werden nach bester Kenntnis gegeben. Lieferschwierigkeiten berechtigen M-M-T, eine angemessene Nachlieferfrist in Anspruch zu nehmen bzw. ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung zurückzutreten, ohne dass dem Käufer daraus Schadenersatzansprüche erwachsen.
3. Versand und Gefahrenübergang
3.1 Die Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart, ab Lager M-M-T.
3.2 Der Versand erfolgt stets – auch bei frachtfreier Lieferung - auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an den ersten Beförderer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, auf den Besteller über, ohne dass es hierzu einer Anzeige bedarf.
4. Preise
Unsere Preise gelten ab Werk bzw. Lager, d.h. ausschließlich Versand, Verpackung und Versicherungskosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Ist ein Preis nicht besonders vereinbart, so gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Bei Erhöhung der Versandkosten, der Rohstoff- oder Einkaufspreise nach erfolgter Eingangsbestätigung können die Preise in Absprache mit dem Käufer geändert werden.
5. Zahlung
5.1 Der Kaufpreis - sofern nichts anderes vereinbart - ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen. Die Rechnungsregulierung durch Wechsel ist nicht möglich. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von M-M-T anerkannt ist.
5.2 Die Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen berechtigt M-M-T, so lange jede Lieferung einzustellen und nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern, bis die Rückstände beglichen sind.
5.3 Bei Zielüberschreitung ist der Besteller zur Zahlung von Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, § 288 BGB, verpflichtet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.4 M-M-T behält sich eine Lieferung gegen Vorkasse oder Nachnahme vor.
6. Mängelrügen, Haftung und Gewährleistungsrechte
6.1 Die Ware ist unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des 3. Tages nach dem Empfangstag schriftlich zu erheben. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Beanstandungen der Ware sind in jedem Fall vor Verarbeitung, Benutzung, Weiterveräußerung oder Einbau der gelieferten Gegenstände schriftlich mitzuteilen und unsere Weisungen abzuwarten.
6.2 Verzögern sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne Verschulden von MMT, so erlischt die Haftung spätestens nach 12 Monaten nach Gefahrübergang. Im Übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.
6.3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. M-M-T haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
6.4 Keine Gewähr übernimmt M-M-T für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
6.5 Keine Gewähr übernimmt M-M-T für Schäden, wenn der Käufer Eingriffe oder Reparaturen selbst vornimmt oder durch nicht von uns autorisierte Personen vornehmen lässt.
6.6. M-M-T haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet M-M-T nur und begrenzt auf den vom vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Soweit die Haftung der M-M-T ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.7. Der Verkauf von gebrauchten Anlagen und Anlagenteilen erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Die Anlagen und Anlagenteile werden gekauft wie gesehen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 M-M-T behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist M-M-T berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde M-M-T unverzüglich schriftlich Nachricht zu geben.
7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Dies gilt nicht für den Fall, dass sich der Käufer mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber M-M-T im Verzuge befindet.
8. Gerichtsstand
8.1 Soweit der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand 26683 Saterland für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
8.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen M-M-T und den Käufern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
8.4 Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
9. Datenspeicherung
M-M-T speichert und verarbeitet die Kundendaten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 Abs. 1 S.1 BDSG) zulässig.
B. Besondere Bestimmungen für Wartungsverträge
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der M-M-T für die Wartung der Biogas-Entfeuchtungsanlagen und Anlagenteile finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung von Wartungsleistungen Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht durch schriftliche Individualvereinbarung anderes vereinbart ist. Die AGB-Wartung ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von M-M-T.
2. Vertragsgegenstand
2.1. M-M-T erbringt gemäß den für die jeweilige zu wartende Anlage (u. Anlagenteile) festgelegten Richtlinien (im Wartungsvertrag näher definiert) die vorbeugende Wartung durch regelmäßige, zum Teil von der Nutzungsintensität des Kunden abhängige Wartungs- bzw. Servicearbeiten.
2.2. Im Falle eines auftretenden Fehlers bzw. einer durch Fehler der Anlage oder der Wartungsleistungen nach 2.1. verursachten Störungen, die nicht nach anderen Regelungen dieser Vereinbarungen (A. 6.) ausgeschlossen sind, erbringt M-M-T die Wiederinstandsetzung durch Beseitigung der Fehler und Störungen.
2.3. Soweit nicht die Leistungen der vorbeugenden Wartung -2.1.- anlässlich der Arbeiten nach -2.2.- ohnehin durchgeführt werden, wird M-M-T die regelmäßig bzw. nutzungsabhängig zu erbringenden Instandhaltungsleistungen durchführen.
3. Beseitigung / Beseitigungszeit
M-M-T wird nach 2. zu bearbeitende Fehler- / Störungsmeldungen innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Die Beseitigungszeit richtet sich jeweils nach der betriebsüblichen Arbeitszeit der M-M-T. Wünscht der Kunde eine feste, bestimmte Beseitigungszeit, so legen die Vertragspartner dies im Wartungsvertrag ausdrücklich fest.
4. Haftungsausschluss
M-M-T haftet nicht wenn Ersatzteile nicht verfügbar sind. Insoweit übernimmt M-M-T kein Beschaffungsrisiko.
5. Nicht eingeschlossene Leistungen
5.1. Die Kosten der Ersatzteile trägt der Kunde
5.2. M-M-T schuldet dem Kunden nicht die Bereitstellung einer Ausweichanlage. Gelingt der M-M-T die Fehler oder Störungsbeseitigung beim Kunden nicht, ist M-M-T berechtigt eine Ausweichanlage zur Verfügung zu stellen, soweit dies für M-M-T zumutbar ist.
5.3. Nicht zu den Fehlern bzw. Störungen nach 2 gehören höhere Gewalt und sonstige äußere Einwirkungen durch Umwelt und Gewalteinfluss, unsachgemäße Behandlung, ungewöhnliche Belastung, Anschluss zusätzlichen, ungeeigneten Geräts, nicht einvernehmlich zwischen den Vertragspartner festgelegten Änderungen durch den Kunden, insbesondere hinsichtlich der Aufstellung, des Aufstellungsortes, sowie sonstige erhöhte Abnutzungen.
5.4. Nicht im Wartungsvertrag enthaltene Leistungen:
▪ Änderungen des Aufstellungsortes
▪ kundenindividuelle Anpassung
▪ Schulungen.
5.5. M-M-T ersetzt nach gesondertem Auftrag des Kunden Verschleiß- und Verbrauchsteile gemäß der jeweils aktuellen Preisliste der M-M-T.
6. Vergütung, Fälligkeit
Die Vergütung erfolgt für die Leistungen pauschal. Die Höhe der Vergütung wird im Wartungsvertrag festgelegt. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt durch den Kunden ohne Abzug fällig.
7. Dauer, Kündigung
7.1. Der Beginn und das Ende der Wartungspflicht durch M-M-T werden im Wartungsvertrag festgelegt.
7.2. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Nach dem Ende des ersten vollen Vertragsjahres verlängert sich der Vertrag automatisch jährlich um jeweils ein weiteres Jahr.
7.3. Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden, erstmals zum Ende eines vollen Vertragsjahres. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Mitwirkungen des Kunden
Der Kunde wird M-M-T bei der Wartung, Analyse und der Bearbeitung und Behebung von Fehlern und Störungen unterstützen und dazu Raum, Unterlagen, notwendige Mittel etc. kostenfrei zur Verfügung stellen.